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“Stück Scheiße”, “Schlampe”, “Sondermüll” und “Drecksfotze”. Das ist “sachliche Kritik”, stellte ein Gericht fest. Zuvor hatte die deutsche Grünen-Politikerin Renate Künast gegen Hassposter geklagt. Ihre Klage wurde abgewiesen.

Die Politikerin Renate Künast war im Netz diffamiert worden. Sie erhob Klage auf Identitätsfeststellung der 22 betroffenen Poster. Gestern Nachmittag wurde bekannt, dass das Landgericht Berlin ihre Klage abwies. Die Urteilsbegründung liest sich wie Satire. Die Beschimpfungen seien “keine Diffamierung der Person der Antragstellerin”.

Man fühlt sich doch sehr an den Prozess erinnert, der gerade gegen die österreichische Grüne Sigi Maurer geführt wird. Sie wird verklagt, weil sie einen sexistischen Post gegen sie öffentlich gemacht hat. Sie nannte den Besitzer des Lokals, von dessen Account der Post verfasst wurde als Urheber. Dafür wurde sie wegen übler Nachrede verurteilt.

Sexismus und Gewalt

Diese zwei Fälle zeigen deutlich, dass etwas schief läuft. Betroffene von Hass im Netz haben kaum rechtliche Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzten. Im Fall von Sigi Maurer ist es eine unrealistisch hoch angesetzte Recherchepflicht, die das Gericht von ihr verlangte. Der Fall Künast erweist sich als noch drastischer. Das Urteilt stellt fest, dass sie es sich einfach gefallen lassen muss, wenn jemand meint: “Knatter sie doch einer mal so richtig durch” oder dass sie “als Kind vielleicht ein bisschen viel gef…”worden sei.

Gerade diese Zeilen illustrieren, wie anders Frauen im Netz angefeindet werden. Gegen sie werden meist nicht “nur” Beschimpfungen gepostet. Androhung sexueller Gewalt und Reduktion auf ihre Körperlichkeit gehören auf Social-Media zum Alltag vieler weiblicher Personen des öffentlichen Lebens. Wie ein letztes Aufgebot einer überkommenen Männlichkeit lesen sich viele dieser Posts. Besonders deshalb ist es wichtig, dass Hass im Netz endlich eine vernünftige Übersetzung im Strafrecht erfährt.

Der Rechtsstaat muss im 21. Jahrhundert ankommen. Das hohe Gut der freien Meinungsäußerung darf nicht zum Vorwand für Hassposter verkommen und Opfer müssen sich endlich eines Schutzes durch den Rechtsstaat sicher sein können.

Infos und weiterführende Links

ZARA: Beratung für Opfer von Hass im Netz

Berichterstattung zum Fall Künast